Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Militär-Flugbücher

. Militärpiloten haben zum Nachweis ihrer praktischen Verwendung Militär-Flugbücher zu führen. Flugzeiten auf Flugsimulatoren und Flugübungsgeräten sind in den Militär-Flugbüchern einzutragen.