Zulassungsvoraussetzungen
. Voraussetzungen für die Zulassung zum Jv-Ausbildungslehrgang sind:
1. der erfolgreiche Abschluss des Grundlehrgangs nach den Bestimmungen des III. Abschnitts des Rechtspflegergesetzes, BGBl. Nr. 560/1985;
a) einer Grundausbildung für den (qualifizierten) mittleren Dienst (),
b) einer Grundausbildung für den Fachdienst () und
c) eines Grundlehrgangs nach den Bestimmungen des III. Abschnitts des Rechtspflegergesetzes, BGBl. Nr. 560/1985;
2. die Absolvierung der nach den jeweiligen Regelungen gemäß Z 1 allenfalls geforderten praktischen Verwendungen; sowie
3. das Vorliegen der planstellen-, bedarfs- und eignungsmäßigen Voraussetzungen.
