Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zulassungsvoraussetzungen

. Voraussetzungen für die Zulassung zum Jv-Ausbildungslehrgang sind:

1. der erfolgreiche Abschluss des Grundlehrgangs nach den Bestimmungen des III. Abschnitts des Rechtspflegergesetzes, BGBl. Nr. 560/1985;

a) einer Grundausbildung für den (qualifizierten) mittleren Dienst (),

b) einer Grundausbildung für den Fachdienst () und

c) eines Grundlehrgangs nach den Bestimmungen des III. Abschnitts des Rechtspflegergesetzes, BGBl. Nr. 560/1985;

2. die Absolvierung der nach den jeweiligen Regelungen gemäß Z 1 allenfalls geforderten praktischen Verwendungen; sowie

3. das Vorliegen der planstellen-, bedarfs- und eignungsmäßigen Voraussetzungen.