Vertretung der Republik nach außen
Die Befugnisse des Bundespräsidenten zur Vertretung der Republik nach außen werden durch die vorliegende Vereinbarung nicht berührt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vertretung der Republik nach außen
Die Befugnisse des Bundespräsidenten zur Vertretung der Republik nach außen werden durch die vorliegende Vereinbarung nicht berührt.