Die Bundesrechenzentrum GmbH hat bei der Durchführung des § 135a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes durch Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnik gegen Kostenersatz mitzuwirken.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Bundesrechenzentrum GmbH hat bei der Durchführung des § 135a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes durch Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnik gegen Kostenersatz mitzuwirken.