Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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In-Kraft-Treten

. (1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft.

(2) und Abs. 1c und Abs. 3 in der Fassung BGBl. II Nr. 173/2016 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im BGBl. in Kraft und gelten für alle Mitteilungen, die ab diesem Zeitpunkt beim Teilnehmer zugehen.

(3) und Abs. 5 sowie in der Fassung BGBl. II Nr. 173/2016 treten mit 1. September 2016 in Kraft und gelten für alle Mitteilungen, die ab diesem Zeitpunkt beim Teilnehmer zugehen.

(4) bis Z 5, bis 6 sowie , 3 und 4 in der Fassung BGBl. II Nr. 296/2019 treten mit 1.12.2019 in Kraft und gelten für Mitteilungen, die ab diesem Zeitpunkt dem Teilnehmer zugehen.