Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, für die Mitteilungen gemäß ausgestellt wurden, haben in der ihrer Einkommensteuer- oder Einkünftefeststellungserklärung beigeschlossenen Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Überschussrechnung jene (Betriebs-)Einnahmen, für die Mitteilungen gemäß ausgestellt wurden, gesondert auszuweisen.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl.