. Die Mitteilung gemäß hat an das Finanzamt, das für die Erhebung der Umsatzsteuer des zur Mitteilung Verpflichteten zuständig ist oder es im Fall der Umsatzsteuerpflicht wäre, zu erfolgen.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Mitteilung gemäß hat an das Finanzamt, das für die Erhebung der Umsatzsteuer des zur Mitteilung Verpflichteten zuständig ist oder es im Fall der Umsatzsteuerpflicht wäre, zu erfolgen.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl.