III. Hauptstück
Schürfen nach bergfreien mineralischen Rohstoffen und deren Gewinnung
I. Abschnitt
Schurfberechtigung
. Zum Erschließen und Untersuchen natürlicher Vorkommen bergfreier mineralischer Rohstoffe und solche enthaltender verlassener Halden zum Feststellen der Abbauwürdigkeit ist eine Schurfberechtigung erforderlich.
