. Für Sicherstellungen im Sinn des gelten die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Über die Freigabe solcher Sicherstellungen oder von Teilen davon entscheidet die Behörde.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Für Sicherstellungen im Sinn des gelten die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Über die Freigabe solcher Sicherstellungen oder von Teilen davon entscheidet die Behörde.