Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragung von Bergwerksberechtigungen und Überlassung der Ausübung

. Bergwerksberechtigungen für Überscharen dürfen nur an Personen, die Inhaber von Bergwerksberechtigungen für angrenzende Grubenmaße oder Überscharen sind, oder gemeinsam mit Bergwerksberechtigungen für angrenzende Grubenmaße übertragen werden.