Bereits in Verwendung stehendes Bergbauzubehör
. Bereits in Verwendung stehendes Bergbauzubehör darf weiterverwendet werden. Für Sprengmittel gilt dies jedoch nur dann, wenn sie zugelassen oder bewilligt sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Bereits in Verwendung stehendes Bergbauzubehör
. Bereits in Verwendung stehendes Bergbauzubehör darf weiterverwendet werden. Für Sprengmittel gilt dies jedoch nur dann, wenn sie zugelassen oder bewilligt sind.