Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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VII. Abschnitt

Anwendung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes

. Für die diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeiten gilt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994, in der jeweils geltenden Fassung.