Zuständigkeit
. Für die Vormerkung der Bestellung eines verantwortlichen Markscheiders ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zuständig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuständigkeit
. Für die Vormerkung der Bestellung eines verantwortlichen Markscheiders ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zuständig.