Zuständigkeit
. Zur Vormerkung der Bestellung von Betriebsleitern und Betriebsaufsehern ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zuständig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuständigkeit
. Zur Vormerkung der Bestellung von Betriebsleitern und Betriebsaufsehern ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zuständig.