Grundsätzliche Bestimmung für IPPC-Anlagen
. Für IPPC-Anlagen gelten alle Bestimmungen dieses Bundesgesetzes über Bergbauanlagen, sofern in den bis 121h nicht anderes vorgesehen ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Grundsätzliche Bestimmung für IPPC-Anlagen
. Für IPPC-Anlagen gelten alle Bestimmungen dieses Bundesgesetzes über Bergbauanlagen, sofern in den bis 121h nicht anderes vorgesehen ist.