Bergbauanlagen
. Unter einer Bergbauanlage ist jedes für sich bestehende, örtlich gebundene und künstlich geschaffene Objekt zu verstehen, das den im angeführten Tätigkeiten zu dienen bestimmt ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Bergbauanlagen
. Unter einer Bergbauanlage ist jedes für sich bestehende, örtlich gebundene und künstlich geschaffene Objekt zu verstehen, das den im angeführten Tätigkeiten zu dienen bestimmt ist.