Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezugnahme auf Richtlinien

. Durch diese Verordnung werden die Richtlinien

1. 80/777/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (ABl. Nr. L 229 vom 30.8.1980),

2. 96/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 80/777/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (ABl. Nr. L 299 vom 23.11.1996),

3. 2003/40/EG der Kommission zur Festlegung des Verzeichnisses, der Grenzwerte und der Kennzeichnung der Bestandteile natürlicher Mineralwässer und der Bedingungen für die Behandlung natürlicher Mineralwässer und Quellwässer mit ozonangereicherter Luft (ABl. Nr. L 126 vom 22.5.2003)

in österreichisches Recht umgesetzt.