§ 25. Auf die Bundesmittelschule mit slowenischer Unterrichtssprache finden mit den in diesem Artikel angeführten Abweichungen die für die österreichischen Mittelschulen allgemein geltenden Vorschriften Anwendung.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
§ 25. Auf die Bundesmittelschule mit slowenischer Unterrichtssprache finden mit den in diesem Artikel angeführten Abweichungen die für die österreichischen Mittelschulen allgemein geltenden Vorschriften Anwendung.