Furcht vor persönlicher Gefahr
. Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn es die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Furcht vor persönlicher Gefahr
. Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn es die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen.