Fahrlässige Verstöße
. Wer die im angeführte Tat fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Fahrlässige Verstöße
. Wer die im angeführte Tat fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.