Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fahrlässige Wachverfehlung

. Wer die im angeführte Tat fahrlässig begeht und dadurch eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit von Menschen oder die Gefahr eines erheblichen Nachteils () herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.