Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fünfter Teil

Übergangs- und Schlußbestimmungen

1. Gesetzliche Maße

. Bisher zur Eichung zugelassene Waagen mit dem Zeichen „ct“ sowie mit anderen Zeichen als „ct“ für die Einheit Karat dürfen weiterhin geeicht werden.