5. Nacheichpflicht
. Die eichpflichtigen Meßgeräte sind innerhalb bestimmter Fristen zur Nacheichung vorzulegen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
5. Nacheichpflicht
. Die eichpflichtigen Meßgeräte sind innerhalb bestimmter Fristen zur Nacheichung vorzulegen.