Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berechnung des IST-Wertes

. (1) Die Berechnung des IST-Wertes (IST) hat auf Monatsbasis zu erfolgen.

(2) Bei der Berechnung wird der IST-Wert (IST) jeweils zum Bilanzstichtag aus der durchschnittlichen Monatsperformance der letzten 60 Monate ermittelt:

Abbildung aus dem RIS-Dokument