Verträge
Die Dienstverträge zur Bestellung von geschäftsführenden Organen in Unternehmungen und Betrieben im Sinn des und 2 haben den gemäß festgelegten Vertragsschablonen zu entsprechen. Diese Verträge haben sich weiter an den in der jeweiligen Branche üblichen Verträgen zu orientieren und sind von Unternehmungen gemäß unter Zuziehung von Personalberatern, Wirtschaftstreuhändern oder ähnlicher fachlicher Beratung zu erstellen.
