2. Unterabschnitt
Landesmusikschulen
Aufteilung der Jahresnorm mit Ausnahme des Leiters, Diensteinteilung
Die Jahresnorm ist für jedes Schuljahr
a) für Unterrichtsverpflichtung im Ausmaß von 962 Jahresstunden, in 53 Kalenderwochen umfassenden Schuljahren im Ausmaß von 988 Jahresstunden, sowie
b) für sonstige Tätigkeiten () im Ausmaß des Differenzbetrages zwischen den Jahresstunden für Unterrichtsverpflichtung und der Jahresnorm
auf die einzelnen Lehrpersonen aufzuteilen (Diensteinteilung). Die Diensteinteilung obliegt dem Leiter.
