Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Unterabschnitt

Landesmusikschulen

Aufteilung der Jahresnorm mit Ausnahme des Leiters, Diensteinteilung

Die Jahresnorm ist für jedes Schuljahr

a) für Unterrichtsverpflichtung im Ausmaß von 962 Jahresstunden, in 53 Kalenderwochen umfassenden Schuljahren im Ausmaß von 988 Jahresstunden, sowie

b) für sonstige Tätigkeiten () im Ausmaß des Differenzbetrages zwischen den Jahresstunden für Unterrichtsverpflichtung und der Jahresnorm

auf die einzelnen Lehrpersonen aufzuteilen (Diensteinteilung). Die Diensteinteilung obliegt dem Leiter.