Einmalige jährliche Sonderzahlung
Der Lehrperson gebührt eine einmalige jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe des Weihnachtsgeldes richten sich nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Einmalige jährliche Sonderzahlung
Der Lehrperson gebührt eine einmalige jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe des Weihnachtsgeldes richten sich nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften.