2. Abschnitt
Befugnisse
Beendigung von Angriffen gegen militärische Rechtsgüter
. Militärische Organe im Wachdienst dürfen Angriffe gegen militärische Rechtsgüter beenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Abschnitt
Befugnisse
Beendigung von Angriffen gegen militärische Rechtsgüter
. Militärische Organe im Wachdienst dürfen Angriffe gegen militärische Rechtsgüter beenden.