Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen

. Zur Vermeidung von allenfalls drohenden Wettbewerbsverzerrungen durch Maßnahmen nach dem IBSG und dem FinStaG sind dem Begünstigten Bedingungen für die Geschäftstätigkeit aufzuerlegen, die geeignet erscheinen, derartigen Wettbewerbsverzerrungen entgegen zu wirken.