Der zum Verkauf bestimmte Salat - soweit dieser nicht in Glashäusern gezogen wurde - ist bei der Ernte oberhalb der ersten Blätterlage zu schneiden, wobei seine oberste Blattschicht zu entfernen ist.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Der zum Verkauf bestimmte Salat - soweit dieser nicht in Glashäusern gezogen wurde - ist bei der Ernte oberhalb der ersten Blätterlage zu schneiden, wobei seine oberste Blattschicht zu entfernen ist.