Information der Bediensteten
. Alle Bediensteten sind, bezogen auf ihren jeweiligen örtlichen Arbeitsbereich, über die Standorte der Einrichtungen für die Erste-Hilfe-Leistung zu informieren.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Information der Bediensteten
. Alle Bediensteten sind, bezogen auf ihren jeweiligen örtlichen Arbeitsbereich, über die Standorte der Einrichtungen für die Erste-Hilfe-Leistung zu informieren.