Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vereinbarung gemäß über die Marküberwachung von Bauprodukten, LGBl. Nr. 69/2010, tritt für die Steiermark gemäß Art. 13 Abs. 3 der genannten Vereinbarung mit 25. März 2011 in Kraft.