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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 32/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Bgld. Verlautbarungsgesetz 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß über die Marküberwachung von Bauprodukten, LGBl. Nr. 69/2010, tritt für die Steiermark gemäß Art. 13 Abs. 3 der genannten Vereinbarung mit 25. März 2011 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.