Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Marküberwachung von Bauprodukten, LGBl. Nr. 69/2010, tritt für die Steiermark gemäß Art. 13 Abs. 3 der genannten Vereinbarung mit 25. März 2011 in Kraft.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 32/2011
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Bgld. Verlautbarungsgesetz 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
