Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gewährung der Milchprämie

. In den Jahren 2004 bis 2006 werden die Ergänzungszahlungen gemäß Art. 96 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003, ABl. Nr. L 270 vom 21.10.2003, S. 1 auf Basis der am 31. März des betreffenden Zwölfmonatszeitraums einzelbetrieblich zur Verfügung stehenden Referenzmengen in Form eines linearen Prämienzuschlags gewährt.