Die Schlachthofdirektion hebt die von der Stadtgemeinde als Unternehmerin des Marktes festgesetzten Viehmarktgebühren ein.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Schlachthofdirektion hebt die von der Stadtgemeinde als Unternehmerin des Marktes festgesetzten Viehmarktgebühren ein.