Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung und Sicherung des Bergbaukartenwerkes

. Aus dem Bergbaukartenwerk dürfen keine Teile entfernt werden. Änderungen im Bergbaukartenwerk sind so zu dokumentieren, dass diese nachvollziehbar sind. Die im angeführten Risse und Karten sind vor Durchführung von Änderungen analog und automationsunterstützt zu sichern (zu archivieren). Über die Änderungen ist ein Verzeichnis zu führen, aus dem der Bearbeiter/die Bearbeiterin, das Datum und der Grund der Änderung zu entnehmen sind.