Grubengebäude geringer Ausdehnung
. Bei Grubengebäuden, deren horizontale Gesamterstreckung kleiner als 1 000 m ist, dürfen die in den bis 28 festgelegten Werte das Zweifache betragen. Für Durchschlagsangaben gilt .
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Grubengebäude geringer Ausdehnung
. Bei Grubengebäuden, deren horizontale Gesamterstreckung kleiner als 1 000 m ist, dürfen die in den bis 28 festgelegten Werte das Zweifache betragen. Für Durchschlagsangaben gilt .