Untertägiges Lage- und Höhennetz – Nebenpolygonzüge
. Für die Aufnahme von Vorrichtungsbauen und Abbauen können Nebenpolygonzüge angelegt werden, die nicht länger als 1 000 m sein dürfen. Für Nebenpolygonzüge gilt , 3, 4, 5 und 6.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Untertägiges Lage- und Höhennetz – Nebenpolygonzüge
. Für die Aufnahme von Vorrichtungsbauen und Abbauen können Nebenpolygonzüge angelegt werden, die nicht länger als 1 000 m sein dürfen. Für Nebenpolygonzüge gilt , 3, 4, 5 und 6.