Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Untertägiges Lage- und Höhennetz – Nebenpolygonzüge

. Für die Aufnahme von Vorrichtungsbauen und Abbauen können Nebenpolygonzüge angelegt werden, die nicht länger als 1 000 m sein dürfen. Für Nebenpolygonzüge gilt , 3, 4, 5 und 6.