3. Abschnitt
Vermessungen unter Tage
Allgemeines
. Vermessungen unter Tage sind auf der Grundlage eines untertägigen Lage- und Höhennetzes durchzuführen. Sie sind durch vollständige Orientierung an Festpunkte der Landesvermessung anzuschließen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Vermessungen unter Tage
Allgemeines
. Vermessungen unter Tage sind auf der Grundlage eines untertägigen Lage- und Höhennetzes durchzuführen. Sie sind durch vollständige Orientierung an Festpunkte der Landesvermessung anzuschließen.