Tagbauvermessungen
. Bei Tagbauvermessungen ist bei Lage- und Höhenmessungen eine Genauigkeit von mindestens ±0,20 m einzuhalten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Tagbauvermessungen
. Bei Tagbauvermessungen ist bei Lage- und Höhenmessungen eine Genauigkeit von mindestens ±0,20 m einzuhalten.