Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Verwendung von Festpunkten

. Vor der weiteren Verwendung von Festpunkten ist zu überprüfen, ob die in und 3 angeführten Genauigkeiten eingehalten werden. Für die weitere Verwendung dürfen nur Festpunkte verwendet werden, die den in und 3 angeführten Genauigkeiten entsprechen.