Rechtsvertretung
. Die Gesellschaft ist berechtigt, in allen Rechtsangelegenheiten gegen Entgelt die Beratung und Vertretung durch die Finanzprokuratur in Anspruch zu nehmen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechtsvertretung
. Die Gesellschaft ist berechtigt, in allen Rechtsangelegenheiten gegen Entgelt die Beratung und Vertretung durch die Finanzprokuratur in Anspruch zu nehmen.