Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Als Vorstand gemäß § 5 Abs. 1 NÖ Marchfeldkanalgesetz, LGBl. 6961–1, wird ab 1. Juli 1999 Dipl.-Ing. Wolfgang Neudorfer bestimmt.

Die Tätigkeit des bisherigen Vorstandes Dr. Ludwig Schuberth endete vertragsgemäß am 30. Juni 1999.

Als Bevollmächtigte gemäß § 5 Abs. 3 NÖ Marchfeldkanalgesetz, LGBl. 6961–1, wird ab 5. Juli 1999 Brigitte Regner bestimmt.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.