Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 6961/1-4

Änderung

LGBl. 6961/1-1

LGBl. 6961/1-2

LGBl. 6961/1-3

LGBl. 6961/1-4

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 5 Abs. 5 des NÖ Marchfeldkanalgesetzes, LGBl. 6961–1:

Als Vorstand gemäß § 5 Abs. 1 NÖ Marchfeldkanalgesetz, LGBl. 6961–1, wird ab 1. Juli 1999 Dipl.-Ing. Wolfgang Neudorfer bestimmt.

Die Tätigkeit des bisherigen Vorstandes Dr. Ludwig Schuberth endete vertragsgemäß am 30. Juni 1999.

Als Bevollmächtigte gemäß § 5 Abs. 3 NÖ Marchfeldkanalgesetz, LGBl. 6961–1, wird ab 5. Juli 1999 Brigitte Regner bestimmt.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.