Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung

Der Geschäftsführer hat zur Regelung der inneren Organisation der Betriebsgesellschaft eine Geschäftsordnung und eine Geschäftseinteilung zu erlassen, die der Genehmigung des Kuratoriums bedarf.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben