Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung
Der Geschäftsführer hat zur Regelung der inneren Organisation der Betriebsgesellschaft eine Geschäftsordnung und eine Geschäftseinteilung zu erlassen, die der Genehmigung des Kuratoriums bedarf.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
