Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wiesen

Ziele

. Für die Wiesen gelten folgende Ziele:

1. Erhaltung oder Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes folgender Wiesen-Lebensraumtypen des Anhangs I der Fauna-Flora-Habitat – Richtlinie: Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae), artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden, feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis),

2. Erhaltung, Förderung oder Entwicklung der standortgerechten Wiesentypen, insbesondere der Feucht-, Trocken- und Magerwiesen, in ihrer natürlichen Vielfalt, ihrer Flächenausdehnung und ihrer landschaftsprägenden Form,

3. Erhaltung kleinflächiger offener Bodenstellen zum Schutz der für diese Standorte spezialisierten Pflanzen- und Tierarten.