Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Elektronische Personenkennzeichnung

Zum Zweck der eindeutigen Identifikation in dienstlichen Belangen darf eine aus der ZMR-Zahl () durch bereichsspezifische Verschlüsselung abgeleitete Personenkennzeichnung der im genannten Bediensteten verwendet werden.