Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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16. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Bestimmungen über Mutterschutz, Karenzen und Karenzurlaube aus Anlass der Mutter- oder Vaterschaft

Auf Bedienstete finden die Bestimmungen des Väter-Karenzgesetzes (VKG) sinngemäß Anwendung. Auf Bedienstete, die nicht in Betrieben beschäftigt sind, finden die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes 1979 (MSchG) sinngemäß Anwendung.