2. Unterabschnitt
Erreichen eines höheren Gehalts im Gehaltssystem alt
Anwendungsbereich der bis 168
Die bis 168 sind nur auf Bedienstete anzuwenden, deren Dienstverhältnis zur Stadt Salzburg vor dem 1. Jänner 2023 begonnen hat und die keine Optionserklärung () abgegeben haben.
