Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Unterabschnitt

Erreichen eines höheren Gehalts im Gehaltssystem alt

Anwendungsbereich der bis 168

Die bis 168 sind nur auf Bedienstete anzuwenden, deren Dienstverhältnis zur Stadt Salzburg vor dem 1. Jänner 2023 begonnen hat und die keine Optionserklärung () abgegeben haben.