Verwaltungsdienstzulage
Den Bediensteten des Entlohnungsschemas 1 gebührt eine Verwaltungsdienstzulage in folgender Höhe:
Dienstklasse: | Euro: |
I bis V | 154,8 |
VI bis IX | 196,6 |
Diese Zulage ist bei Beamtinnen und Beamten ruhegenussfähig.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Verwaltungsdienstzulage
Den Bediensteten des Entlohnungsschemas 1 gebührt eine Verwaltungsdienstzulage in folgender Höhe:
Dienstklasse: | Euro: |
I bis V | 154,8 |
VI bis IX | 196,6 |
Diese Zulage ist bei Beamtinnen und Beamten ruhegenussfähig.