Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwaltungsdienstzulage

Den Bediensteten des Entlohnungsschemas 1 gebührt eine Verwaltungsdienstzulage in folgender Höhe:

Dienstklasse:

Euro:

I bis V

154,8

VI bis IX

196,6

Diese Zulage ist bei Beamtinnen und Beamten ruhegenussfähig.